Notbetreuung ausgeweitet
22. März 2020 |
Das Notbetreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der JG 5 und 6 ist ausgeweitet worden. Nun müssen nicht mehr beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten, sondern nur noch ein Elternteil. Auf die Notbetreuung kann auch an den Wochenenden sowie in den Osterferien zurückgegriffen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter “Schulschließung”.