Auslandsaufenthalt
Erfahrungsberichte
Erfahrungsbericht einer Schülerin (Frankreich)
Erfahrungsbericht einer Schülerin (USA, August 2020)
Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II
Wir beraten Schülerinnen und Schüler, die in der Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe oder im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1) einen Auslandsaufenthalt planen und durchführen wollen.
Warum? – Vorteile eines Auslandsaufenthalts
Der sprichwörtliche „Blick über den Tellerrand“ bringt viele Vorteile mit sich. Ein Auslandsaufenthalt verbessert die Sprachkenntnisse und motiviert für die Arbeit im neuen Schuljahr. Durch die Auseinandersetzung mit einer fremden Kultur werden Selbständigkeit und Flexibilität gefördert und die Persönlichkeit gestärkt.
Die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts ist daher besonders attraktiv für Schülerinnen und Schüler, die kontaktfreudig und aufgeschlossen für neue Erfahrungen sind und Interesse an der Kultur des Landes und der Fremdsprache haben.
Was muss ich tun?
Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler für maximal 1 Jahr beurlauben. Dazu ist ein formloser Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für einen Auslandsaufenthalt im ersten Schulhalbjahr muss der Antrag bis Ende Mai bei der Schulleitung eingegangen sein, für einen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr muss der Antrag zwei Wochen vor den Sommerferien eingereicht werden.
Als Anlagen sind eine Kopie des Halbjahreszeugnisses und Angaben zur Dauer des Aufenthalts und zur Adresse der ausländischen Schule beizufügen. Eine Bestätigung über die Teilnahme am Unterricht an der ausländischen Schule kann nachgereicht werden.
Wir empfehlen darüber hinaus, ein Beratungsgespräch über die schulische Laufbahn mit Frau Krause als Mittelstufenkoordinatorin oder Herrn Paarmann als Oberstufenkoordinator zu führen.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandaufenthalt?
Möglichkeiten für einen einjährigen Auslandsaufenthalt:
Alternative 1:
Auslandsaufenthalt für ein Schuljahr nach der 10. Klasse (Ende SI); Fortsetzung der Schullaufbahn nach Rückkehr in der Q1 (1. Jahr der Qualifikationsphase) – nur für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler (VV 4.21 zu § 4 APO-GOSt);
Achtung:
- Das Auslandsjahr wird in diesem Fall auf die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe von maximal vier Jahren angerechnet.
- Das Latinum kann durch eine zusätzliche Prüfung oder durch erfolgreiche Teilnahme am Lateinunterricht in Q1 erworben werden.
Alternative 2:
Auslandsaufenthalt für ein Schuljahr nach der 10. Klasse (Ende SI); Fortsetzung der Schullaufbahn nach Rückkehr in der EF (Einführungsphase der Oberstufe) – die Beurlaubung wird nicht auf die Verweildauer in Sek. II angerechnet
Alternative 3:
Auslandsaufenthalt für ein Schuljahr nach der EF; Fortsetzung der Schullaufbahn nach Rückkehr in der Q1– die Beurlaubung wird nicht auf die Verweildauer in Sek. II angerechnet
Möglichkeiten für einen halbjährigen Auslandsaufenthalt:
Bei halbjährigen Auslandsaufenthalten wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.
Alternative 4:
Auslandsaufenthalt im 1. Halbjahr der EF (Einführungsphase der Oberstufe); Fortsetzung der Schullaufbahn nach Rückkehr im 2. Halbjahr der EF – die Versetzungsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der Noten des 2. Halbjahres.
Alternative 5:
Auslandsaufenthalt im 2. Halbjahr EF: Es gelten die gleichen Bedingungen wie für den einjährigen Aufenthalt: Möglichkeit des Einstiegs in die Q1 ohne Versetzungsentscheid für leistungsstarke SuS (siehe Alternative 1) und ggf. Erwerb des Latinums nach erfolgreichem Durchgang durch das 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1) oder Wiederholung der EF (siehe Alternative 2)
In jedem Fall müssen versäumte Unterrichtsinhalte eigenständig nachgeholt werden. Ausländische Bildungsnachweise und Abschlüsse können nicht anerkannt werden.
Merkblatt des Ministeriums zum Auslandaufenthalt
Organisation
Selbst organisierte individuelle Auslandsaufenthalte
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant und selbst einen Platz im Ausland sucht, sollte die Angebote der unterschiedlichen Anbieter sorgfältig prüfen und sich umfassend vorab informieren. Es ist im Einzelfall zu empfehlen, Kontakt mit Stellen des Verbraucherschutzes aufzunehmen. Informationen hierzu bieten die Aktion Bildungsinformation e.V. in Stuttgart (ABI) oder für die USA das Council on Standards for International Educational Travel (CSIET).
Hilfreich sind auch die Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite des Bildungsportals unter der Rubrik „Internationales“ können gezielt Informationen zu spezifischen Einzelfragen abgerufen werden, etwa zur Dauer des Aufenthaltes, Fördermöglichkeiten oder Organisationen und Anbietern.
Neben der Wahl eines Anbieters ist es bei der Organisation eines individuellen Auslandsaufenthaltes unbedingt erforderlich, mit der Schule Rücksprache zu halten. Ein Beratungstermin im Oberstufenzimmer ist unerlässlich. Informations- und Werbematerial der einzelnen Anbieter ist z.T. auch über Frau Dr. Puissant erhältlich.
Landesprogramme NRW
Über das Bundesland Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, sich für einen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit zu bewerben. Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt die Landesprogramme in landesweiter Zuständigkeit. Alle Informationen gibt es hier. Diese Programme richten sich an Schülerinnen und Schüler die zum Zeitpunkt des Austausches zwischen 15 und 17 Jahre alt sind. Es gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen. Daher ist es sinnvoll, mindestens 1,5 Jahre im Voraus zu planen. (mehr …)
Das PPP (Parlamentarische-Patenschafts-Programm)
Das PPPP ist ein Vollstipendium, das vom deutschen Bundestag und dem amerikanischen Kongress gestellt wird, um engagierten, motivierten und politisch-geschichtlich interessierten Schüler:innen die Möglichkeit zu bieten, ein Jahr in den USA in
einer Gastfamilie und Highschool zu verbringen. Dabei soll der Austausch von amerikanischen und deutschen Jugendlichen gefördert werden. (mehr …)