Mediennutzungsordnung (MNO)

Wir vom Helmholtz sind der Ansicht, dass digitale Medien wesentlicher Bestandteil einer zeitgemäßen Bildung sind. Doch ihr Einsatz in der Schule birgt auch Gefahren und sollte klaren Regeln unterliegen, auf die sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam geeinigt haben.

Den Einsatz digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken am Helmholtz-Gymnasium regelt die vorliegende Nutzungsordnung.

Der Umgang mit digitalen Medien muss gelernt werden. Unsere Vision einer zeitgemäßen Bildung und unser pädagogisches Konzept zur Medienerziehung kann in unserem Medienkonzept im Detail nachgelesen werden.

Ergänzende Informationen für Schülerinnen und Schüler in einer Tabletklasse sind in der Broschüre zum Thema zu finden.

Unser Verständnis digitaler Endgeräte umfasst Smartphones, Tablets und jede Art internetfähiger, elektronischer Geräte. Eine Ausnahme stellen internetfähige Smartwatches dar, die für die Zeiterfassung am Arm getragen und genutzt werden dürfen.

Die Regeln im Überblick

Allgemeine Regeln

  1. Ich trage meine Geräte nicht sichtbar bei mir und nutze sie nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und zu den vorgegebenen Zeiten.
  2. Ich schalte meine Geräte sofort aus, sobald mich eine Lehrkraft oder das Verwaltungspersonal begründet darum bittet.
  3. Ich fertige Bild-/Video-/Tonaufnahmen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und aller beteiligten Personen an.
  4. Ich nutze meine Geräte in der Schule umsichtig und für schulische Zwecke.

Regeln für Tabletklassen

  1. Ich behalte mein Tablet bei mir und nutze niemals das Tablet eines Mitschülers oder einer Mitschülerin, ohne zu fragen.
  2. Ich bringe mein Tablet und meinen Tablet-Stift jeden Morgen vollständig geladen mit.
  3. Ich lasse mein Tablet immer in der Hülle, damit es geschützt ist.
  4. Ich trage mein Tablet immer mit beiden Händen, damit es nicht herunterfällt.
  5. Ich gehe immer langsam, wenn ich mein Tablet in der Hand habe.
  6. Ich esse und trinke nicht in der Nähe meines Tablets.
  7. Fotos und Videos dürfen nur mit der Zustimmung meiner Mitschülerinnen und Mitschüler ausschließlich zu Unterrichtszwecken (z.B. Drehen eines Lernvideos, …) gemacht werden.
  8. Ich spiele in der Schule keine Spiele mit dem Tablet.
  9. Ich beachte, dass meine Lehrkräfte jederzeit meine Aktivitäten mit dem Tablet einsehen können.

Berechtigungsstufen

Klassen 5 und 6: Neulinge

  • führen digitale Endgeräte nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mit sich.
  • dürfen eigene digitale Endgeräte erst nach Absprache mit ihren Lehrkräften und Eltern nutzen. In den übrigen Zeiten sind die Geräte in der Tasche.

Klassen 7 und 8: Einsteiger

  • führen digitale Endgeräte (außer iPads) nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mit sich.
  • dürfen das schulische iPad auch außerhalb der Unterrichtszeiten zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder anderen unterrichtsbezogenen Aktivitäten in den dafür vorgesehenen Bereichen benutzen.
  • nutzen in den 20-Minuten Pausen keine digitalen Endgeräte.
  • dürfen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche digitale Endgeräte nicht nutzen, außer es dient unterrichtlichen Zwecken und ist mit der Lehrkraft abgesprochen.
  • bekommen für das schulische iPad eine schulische Apple-ID, mit der keine eigenen Apps erworben werden können.

Klassen 9 und 10: Durchstarter

  • führen digitale Endgeräte (außer iPads) nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mit sich.
  • dürfen iPads auch außerhalb der Unterrichtszeiten zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder anderen unterrichtsbezogenen Aktivitäten in den dafür vorgesehenen Bereichen benutzen.
  • nutzen in den 20-Minuten Pausen keine digitalen Endgeräte.
  • dürfen private iPads im Unterricht nutzen, sofern diese im pädagogischen Netz eingebunden sind oder eine Erlaubnis der Schulleitung vorliegt.

Oberstufe: Vorbilder

  • dürfen digitale Endgeräte nutzen, sofern dadurch das soziale Miteinander an der Schule nicht beeinträchtigt wird und dadurch keine Gefahr in der Nutzung der Treppen, der Fluchtwege und der Eingangsbereiche entsteht.
  • beschränken mit Rücksicht auf untere Jahrgangsstufen die Nutzung digitaler Endgeräte auf die vorgesehenen Bereiche.
  • dürfen mit einem personalisierten Zugang das schulische W-LAN benutzen.

Die für die Nutzung digitaler Endgeräte vorgesehenen Bereiche werden von der Schulleitung in Absprache mit der Schülervertretung gemeinsam festgelegt und zu Beginn eines Schuljahres bekannt gegeben.

Allgemeine Regelungen

Alle Beteiligten des schulischen Lebens (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, sowie anderes Personal) erklären sich durch den Besuch unserer Schule mit dieser Nutzungsordnung einverstanden und übernehmen Verantwortung für ihre Einhaltung. 

Verwendung auf dem Schulgelände

Sofern nicht ausdrücklich von einer Lehrkraft oder dieser Nutzungsordnung erlaubt, sind digitale Endgeräte nicht sichtbar zu verwahren. Dies gilt mit generell für jede Art von Smartphone (Handy) auf dem gesamten Schulgelände. Tablets unterstützen den Unterricht und werden daher auch zur Vor- und Nachbereitung von Unterricht benötigt. Dennoch ist ihr Einsatz auf die ausgewiesenen Bereiche zu beschränken und gegebenenfalls gegenüber Aufsichtspersonen zu begründen. Die 20-Minuten-Pausen werden in der Sekundarstufe I als Pausen genutzt und dienen ausdrücklich nicht der Vor- und Nachbereitung von Unterricht. Der begründeten Aufforderung von Lehrkräften und Verwaltungspersonal, das Tablet auszuschalten, ist immer Folge zu leisten.

Verwendung im Unterricht

Für einen zeitgemäßen Unterricht sind digitale Medien ein zentraler Bestandteil. Daher ist ihr Einsatz in allen Jahrgangstufen und Fächern sinnvoll und ausdrücklich erwünscht. Ihr Einsatz erfolgt immer unter Anleitung einer Lehrkraft. Insbesondere werden in der Sekundarstufe I schulische und private Tablets in Klassenräumen nicht vor Beginn des Unterrichts verwendet. Dazu verbleiben die Geräte geschlossen auf dem Tisch, bis die Lehrkraft die Stunde begonnen hat und den Einsatz der Tablets frei gibt.

Ab Klasse 9 ist der Einsatz eines privaten Tablets für Mitschriften im Unterricht gestattet, wenn die Erlaubnis der Klassenleitung eingeholt wurde und das Gerät in das pädagogische Netz der Schule eingebunden wurde (Einschreibung im MDM) bzw. eine Erlaubnis der Schulleitung vorliegt. Darüber hinaus ist das Einverständnis der jeweils unterrichtenden Lehrkraft nötig, dass das Tablet im Fachunterricht genutzt werden darf.

Die Nutzung im Unterricht unterliegt immer den Regeln der unterrichtenden Lehrkraft/ Lehrkräfte. Diese werden der Klasse zu Beginn des Schuljahres oder bei Bedarf später mitgeteilt. Ihnen ist im Unterricht immer Folge zu leisten.

Die Einbindung in das MDM der Schule erlaubt den unterrichtenden Lehrkräften bei Bedarf das Gerät zu sperren oder die Nutzung einzuschränken. Ein Zugriff auf private Daten ist nicht möglich.

Anfertigung von Bild und Tonaufnahmen

Das Anfertigen von Ton und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände ist strengstens untersagt, dies gilt ebenso für Unterrichtsgänge während der Schulzeit. Insbesondere dürfen keine Aufnahmen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie anderen Mitarbeitern der Schule angefertigt werden. 

Davon ausgenommen sind nur Aufzeichnungen, die mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson zu unterrichtlichen Zwecken erstellt werden, und deren Anfertigung nicht gegen Urheberrechte verstößt.

Verwendung digitaler Lernplattformen

Mittlerweile werden für die Unterrichtsorganisation und den Fachunterricht diverse digitale Werkzeuge und Lernplattformen eingesetzt. Für den konfliktfreien und produktiven Einsatz verpflichten sich alle Beteiligten am Schulleben, die „Handreichung zum Umgang mit digitalen Lernplattformen am Helmholtz-Gymnasium“ zu berücksichtigen und einzuhalten.

Nutzung des persönlichen Zugangs

Jede Schülerin und jeder Schüler besitzt einen persönlichen Zugang, der über die Schulplattform IServ zur Verfügung gestellt wird. Dieser bildet einen zentralen, personalisierten Zugang zu digitalen Lernplattformen, Kommunikationsdiensten, WLAN und anderen Diensten, die im schulischen Alltag Verwendung finden.

Es ist untersagt, diese Zugangsdaten Dritten zugänglich zu machen; im Zweifelsfall haftet der Besitzer/die Besitzerin für unzulässige Aktivitäten Dritter bei der Nutzung seines/ihres Zugangs.

Verwendung von IServ

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Nutzung des schulischen Internetzugangs

Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern einen Zugang zum Internet an. Dieser kann von allen Nutzern nach einer Anmeldung mit dem persönlichen Zugang an schulischen Rechnerarbeitsplätzen verwendet werden.

Außerdem eröffnet das Helmholtz-Gymnasium ausgewählten Nutzergruppen im Bereich des Schulgeländes als freiwilliges Angebot kostenlos den Zugang zum Intranet und Internet über ein WLAN, wenn die vorliegende Nutzungsordnung anerkannt wurde. Zugangsberechtigt zum WLAN sind

  • Lehrkräfte mit befristet durch die Schule zur Nutzung überlassenen Geräten sowie privaten Endgeräten unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten,
  • Schülerinnen und Schüler mit befristet durch die Schule zur Nutzung überlassenen Geräten,
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mit privaten Endgeräten unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten,
  • Personen, die im Rahmen einer Sonderregelung (s.u.) unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten Zugriff erhalten.

Ein Anspruch auf Zulassung zur Internetnutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet-Nutzungsmöglichkeit kann individuell oder generell durch die Schule eingeschränkt werden.

Regelungen für die Nutzung des Internetzugangs

Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Die Schule sorgt aber auf allen Computern für geeignete Sicherungsmaßnahmen (Filter), um den Aufruf derartiger Seiten deutlich zu erschweren. Der Versuch, die technischen Filtersperren zu umgehen (bspw. durch die Verwendung von VPN-Software), kann zum Entzug der Nutzungserlaubnis führen.

Im Schulnetz dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen (z.B. Onlinehändler) noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Strafrecht sowie Persönlichkeitsrechte an Bildern und Videos zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte an Filmen, Musikstücken o.Ä. verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen.

Versenden von Informationen über das Internet

Werden Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der Verantwortung des Helmholtz-Gymnasiums. Jede versandte Information kann deshalb unmittelbar oder mittelbar mit der Schule in Verbindung gebracht werden.

Es ist daher grundsätzlich untersagt, den Zugang des Helmholtz-Gymnasiums zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sein können, dem Ansehen der Schule oder der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen und Lehrer) in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber oder der Urheberin in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber oder die Urheberin ist zu nennen, wenn diese es wünscht.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler,  im Falle der Minderjährigkeit durch deren Erziehungsberechtigte, gestattet. Dies gilt insbesondere, wenn eine namentliche Zuordnung möglich ist.

Es dürfen keine privaten Mails oder Nachrichten in sozialen Foren (z.B. Facebook, Twitter) veröffentlicht werden.

Sonderregelungen

Für folgende Gruppen und Situationen gelten teilweise Ausnahmen von den obigen Regeln.

Diginauten

Die Mitglieder der Medientechnik-AG (Diginauten) dürfen zur Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern bei technischen Problemen elektronische Geräte auf dem Schulgelände nutzen.

Zur Wartung technischer Infrastruktur und Recherche erhalten Sie Zugang zum schuleigenen WLAN.

Schriftliche Leistungsüberprüfungen

Grundsätzlich entscheidet in der Sekundarstufe I die Lehrkraft über den Einsatz und Verbleib elektronischer Geräte während einer schriftlichen Leistungsüberprüfung. Im Sinne einer zeitgemäßen Prüfungskultur sind offene Prüfungsformate unter Verwendung zusätzlicher Hilfsmittel zulässig. Die erlaubten Hilfsmittel bei der Durchführung sind von der Lehrkraft zuvor mitzuteilen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Sofern nicht anders von der Lehrkraft mitgeteilt, verbleiben alle elektronischen Geräte während einer schriftlichen Leistungsüberprüfung ausgeschaltet in der Schultasche. 

Ausnahmen von dieser Regelung sind unter Absprache mit der Lehrkraft bzw. Schulleitung zulässig, wenn die digitalen Medien für die Durchführung der Leistungsüberprüfung notwendig sind (zum Beispiel im Fall einer Erkrankung, die das Schreiben mit einer Tastatur notwendig macht).  

In Klausuren der Oberstufe dürfen gemäß der jeweils gültigen Abiturverfügung keine elektronischen Geräte (Smartphones, Tablets, Smartwatches und -devices, …) mitgeführt werden. Alle digitalen Endgeräte inklusive Smartwatches müssen während einer Klausur ausgeschaltet in der Tasche verbleiben.

Ausgenommen von dieser Regel sind Tablets, die als Taschenrechner und/oder Wörterbuchersatz dienen, sofern sie gemäß der Abiturverfügung vor Beginn der Klausur durch eine Lehrperson überprüft und in den jeweiligen Prüfungsmodus versetzt worden sind.

Verstöße gegen diese Regelungen werden entsprechend der Prüfungsordnungen als Täuschungsversuch gewertet.

Nutzung der Computereinrichtungen

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Computer und des Schulnetzes durch Schülerinnen und Schüler sowie die Lehr- und Verwaltungskräfte im und außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung.

Zugangsdaten und Protokollierung

Jeder Schüler und jede Schülerin sowie jeder Lehrer und jede Lehrerin erhält ein Konto (Nutzername und Passwort) für den Zugang zum schuleigenen pädagogischen Netz. Dieses Konto bleibt bis zum Verlassen der Schule bestehen und erlaubt den Zugriff auf die Dienste des pädagogischen Netzes. Der Benutzername des Kontos ist festgelegt, das Passwort kann frei gewählt werden.

Ein Nutzerkonto ist eindeutig einer Person zuzuordnen. Die Aktivitäten im pädagogischen Netz werden protokolliert und der Datenverkehr durch Stichproben überprüft. Jede Person kann für Handlungen, die unter seinem oder ihrem Benutzerkonto erfolgen, verantwortlich gemacht werden. Deshalb müssen die Zugangsdaten vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter fremden Zugangsdaten ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Person, der das fremde Konto zugeordnet ist, und (im Fall von Schülerinnen und Schülern) vorheriger Information einer unterrichtenden Lehrperson erlaubt.

Für den Zugriff auf den Online-Vertretungsplan von zu Hause ist es Erziehungsberechtigten erlaubt, die Zugangsdaten ihrer Kinder zu verwenden.

Die Nutzungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler werden personenbezogen protokolliert und gespeichert (1). Diese können im Fall der missbräuchlichen Nutzung des Zugangs (2) von der Schule oder einem von ihr beauftragten Dienstleister ausgewertet oder personenbezogen an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.

Wenn im Verdachtsfall die gespeicherten Protokolldaten ausgewertet werden, dann erfolgt die Auswertung durch die von der Schulleitung schriftlich bestimmten Personen. Dabei wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Die Auswertung der Protokolldaten wird schriftlich dokumentiert.

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Entsprechende Auszüge aus Straf-, Urheber- und Jugendschutzrecht liegen zur Einsichtnahme im Sekretariat aus. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und einer Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Alle Internet-Zugriffe werden auf dem Schulserver detailliert protokolliert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in Protokolle nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. 

Die Datensicherung erfolgt automatisch. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Landes NRW.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen in der Installation, zum Beispiel durch das Erstellen oder Installieren funktionsschädigender Programme und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung (insbesondere dem Austausch oder Ausbau von Tasten der Computertastaturen) sind grundsätzlich untersagt.

Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder das Netzwerk angeschlossen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Netzwerksadministration im Einzelfall. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Videos) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein/e Nutzer/in unberechtigt größere Datenmengen in seinem/ihrem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Die im Unterricht benutzte Software wird nur in dem Umfang genutzt, wie es die Aufsichtsperson vorgibt.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Vorgaben der Aufsichtspersonen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind ihnen sofort zu melden. 

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in den Computerräumen Essen und Trinken grundsätzlich verboten.

Verstöße gegen diese Nutzungsordnung

Verstöße durch Schülerinnen und Schüler

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung können den Betroffenen weitere Einschränkungen bei der Mediennutzung auferlegt werden. Bei wiederholten Verstößen können nach Ermessen der Schulleitung Schulordnungsmaßnahmen verhängt werden.

Aufsichtspersonen ist es vorbehalten, bei offensichtlicher Fehlnutzung digitaler Endgeräte, diese einzuziehen. Die Geräte werden im Sekretariat hinterlegt und können erst nach Schulschluss bei der Schulleitung, die Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten hält, abgeholt werden.

Wer nachweislich schuldhaft Schäden am Inventar (insbesondere digitalen Medien) der Schule verursacht, hat die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu tragen. Im Zweifel entscheidet der oder die Medienbeauftragte der Schule über Schulordnungsmaßnahmen, mit denen die entstandenen Schäden behoben oder angemessen ausgeglichen werden können. 

Bei Verstößen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere des Datenschutzes) sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.

Verstöße durch Lehrerinnen und Lehrer

Bei ungerechtfertigter Einschränkung der durch diese Nutzungsordnung eingeräumten Rechte, wenden sich Schülerinnen und Schüler an die Schülervertretung, die das Anliegen an den oder die Medienbeauftragte und/oder Beratungslehrkräfte herantragen. Sollte dadurch keine Einigung gefunden werden können, kann die Schulleitung zur Schlichtung herangezogen werden.

Evaluation

Schulentwicklung ist ein stetiger Prozess und der Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht ist ein wichtiges Entwicklungsfeld. Um den sich ändernden Bedingungen gerecht zu werden, ist ein regelmäßiger Abgleich der vorliegenden Nutzungsordnung mit den Gegebenheiten in Schule und Unterricht notwendig.

Diese Nutzungsordnung wird daher spätestens nach zwei Jahren im Rahmen eines durch den oder die Medienbeauftragte einberufenen Arbeitskreises unter Beteiligung von Schülervertretung, Elternschaft und Lehrkräften evaluiert und gegebenenfalls angepasst.