JG 9-10 Differenzierungsbereich

Ab der Jahrgangsstufe 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Interessens- und Begabungsschwerpunkte zu bilden und ihre Schullaufbahn individuell im Rahmen unseres schulischen Angebotes zu gestalten. Deshalb ist der Unterrichtsplan der Klassen 9 und 10 in einen Pflichtbereich und einen Differenzierungsbereich (Wahlpflichtbereich II) aufgeteilt. Außderdem erhalten die Kinder die Möglichkeit im Rahmen unseres schulischen Neigungsangebotes weitere Kompetenzen auszubilden, Begabungen zu vertiefen und ihre Persöhnlichkeit zu bilden.

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Differenzierungskurse

Für den Differenzierungsbereich weist das Schulministerium besonders auf die Möglichkeit hin, in der 9. und 10. Klasse eine dritte Fremdsprache zu erlernen, um die Sprachkompetenz des Kindes zu erweitern. Am Helmholtz-Gymnasium werden Französisch, Latein und Spanisch als 3. Fremdsprache angeboten.

Schülerinnen und Schüler, die eine dritte Fremdsprache nicht erlernen wollen, können ihre Schwerpunkte im sprachlich-künstlerischen, im gesellschaftswissenschaftlichen, im naturwissenschaftlichen und im sportwissenschaftlichen Bereich setzen. Für jeweils ein Schuljahr wählen sie aus einem der vier Bereiche einen Kurs. Diese Wahl ist für ein Jahr verbindlich.

Laufbahn

Durch ihre Wahlentscheidung können die Schülerinnen und Schüler entweder einen Schwerpunkt setzen, d.h. im 9. und 10. Schuljahr jeweils einen Kurs aus einem Bereich wählen, oder zwei unterschiedliche Bereiche kennen lernen. Der Wechsel innerhalb eines Schuljahres ist nicht möglich.

Wochenstunden

Die dritte Fremdsprache (Spanisch, Latein oder Französisch) wird vierstündig unterrichtet. Alle anderen Differenzierungskurse werden dreistündig unterrichtet.

Ziele

Ziel dieser Differenzierungskurse ist es ergänzend zum Unterricht im Pflichtbereich fachspezifische Methoden, aber auch ihr Zusammenwirken in fächerübergreifenden Zusammenhängen kennen zu lernen. Daher sind die in den genannten Bereichen angebotenen Kurse jeweils auch fächerübergreifend konzipiert und bereiten auf das selbstständige und vertiefende Arbeiten in der Oberstufe vor.

Leistungsanforderungen / Versetzung

Im Differenzierungsbereich sind für die Jahrgangsstufen 9 und 10 pro Schuljahr je vier schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten) von ein bis zwei Stunden vorgeschrieben. Je Schuljahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung (z.B. Projektarbeit, Mini-Facharbeit, Dokumentation) und einem alternativen Prüfungsformat ersetzt werden. .

Der Differenzierungsbereich ist der Fächergruppe II (Nebenfach) zugeordnet. Die Note ist in Klasse 9 und 10 versetzungswirksam.