Aufnahmen für den neuen Jahrgang 5 – Schuljahr 2024/2025
13. März 2024 |
Liebe Eltern,
ich danke Ihnen für das große Vertrauen, dass Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Kinder entgegenbringen. Wir hatten sehr angenehme Aufnahmegespräche und haben sehr interessierte und sympathische Kinder kennenlernen dürfen. Gerne hätte ich alle angemeldeten Kinder am Helmholtz-Gymnasium aufgenommen. Aber leider übersteigt die Zahl der Anmeldungen unsere Aufnahmekapazitäten. Daher komme ich nicht umhin, ein Auswahlverfahren durchführen zu müssen. Ich richte mich dabei nach den Vorgaben des Landes NRW:
1. Aufnahmen in die NRW-Sportschule (§ 45 APO-S I)
Für die Aufnahme haben die Schülerinnen und Schüler einen sportmotorischen Test (MT 1) absolviert, der die Grundlage für die Auswahl ist.
2. Für das allgemeine Aufnahmeverfahren (§ 1 APO S I Abs. 2) habe ich die folgenden Auswahlkriterien gewählt:
- Geschwisterkinder
- Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- Losverfahren
Sowohl für die Aufnahme in die NRW-Sportschule als auch für das allgemeine Aufnahmeverfahren gibt es eine Warteliste. Bei der NRW-Sportschule richtet sich diese an der Rangfolge des sportmotorischen Tests. Beim allgemeinen Aufnahmeverfahren wird sie durch das Los entschieden. Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wird dabei berücksichtigt.
Die Zu- oder Absage erhalten Sie schriftlich. Den Termin dazu wird die Stadt Bielefeld als Schulträger vorgeben.
Ich bedaure es sehr, Ablehnungen verschicken zu müssen. Bitte sprechen Sie Ihrem Kind Mut zu, wenn es betroffen sein sollte. Es ist in keiner Weise eine Entscheidung gegen Ihr Kind. Ich hoffe, dass Ihr Kind gut an der gewählten Schule ankommen und sich wohlfühlen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Held
Schulleiter