Leistungsbewertungskonzept Informatik

Leistungs- und Leistungsbewertungskonzept im Fach Informatik

Nach Beschluss der Fachkonferenz Informatik vom 14.09.2022 wird das folgende fachspezifische Leistungs- und Leistungsbewertungskonzept ab sofort verbindlich.

A. Sekundarstufe I

Das Leistungs- und Leistungsbewertungskonzept für den Informatikunterricht der Sekundarstufe I entspricht den Grundsätzen aus

Rechtliche Grundlagen sind das Schulgesetz NRW und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I).

1. Leistungserbringung

Im Fach Informatik bringen Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I ihre Leistungen in folgender Weise ein:

  1. Durch individuelle mündliche Beiträge, wie mündliche Mitarbeit im Unterricht, Präsentationen nach Einzel- oder Gruppenarbeitsphasen, Referate, Vortragen von Hausaufgaben,
  2. durch selbstständiges Arbeiten in Form von Einzelarbeit z. B. in Lernzirkeln, Wochenplanarbeit und Freiarbeit
  3. durch kooperatives Arbeiten in Form von Partner- und Gruppenarbeit,
  4. durch den sachgerechten und reflektierten Einsatz analoger und digitaler Werkzeuge zur Lösung informatischer Aufgabenstellungen,
  5. durch die zielgerichtete Planung, Modellierung und Umsetzung informatischer Projekte,
  6. in schriftlicher Form u. A. durch wenigstens eine kurze schriftliche Überprüfung (Test) pro Halbjahr und/oder angemessene Führung eines Heftes oder Lerntagebuchs, oder durch schriftliche Kursarbeiten im Wahlpflichtbereich.

2. Beurteilungskriterien für die einzelnen Formen der Leistungserbringung

  1. Bei den „mündlichen Leistungen“ werden die Beiträge im Unterricht in Form von Lösungsvorschlägen, auf das aktuelle Unterrichtsgeschehen bezogene Fragen, dem Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder dem Bewerten von Ergebnissen beurteilt. Insbesondere spielen folgende Aspekte eine Rolle:
    • Qualität und Quantität der Aussagen und Fragen,
    • Beiträge anderer aufnehmen und weiterentwickeln,
    • sich in die Denkweisen Anderer einfinden,
    • Aufgaben wie Gesprächsleitung, Berichterstattung übernehmen,
    • Informationen beschaffen und erschließen,
    • ihre Gruppenarbeit organisieren und durchführen,
    • ihre Arbeitsschritte überprüfen, diskutieren und dokumentieren,
    • Ergebnisse der Hausaufgaben vortragen.
  2. Bei der selbstständigen Arbeit kann darüber hinaus mit bewertet werden, inwieweit eine Schülerin bzw. ein Schüler in der Lage ist,
    • das eigene Lernen zielbewusst zu planen und zu steuern,
    • den eigenen Lernerfolg zu überprüfen,
    • daraus Rückschlüsse für das weitere Lernen zu ziehen.
  3. Gesichtspunkte des kooperativen Arbeitens können sein, wie und in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler
    • Aufgaben wie Gesprächsleitung, Protokollführung und Berichterstattung übernehmen,
    • ihre Gruppenarbeit organisieren und durchführen,
    • ihre Arbeitsschritte überprüfen, diskutieren und dokumentieren,
    • ihre Leistungsbereitschaft zeigen,
    • zuverlässig arbeiten,
    • ihre Teamfähigkeit unter Beweis stellen.
  4. Gesichtspunkte der sachangemessenen Nutzung des Rechners als Werkzeug zur Lösung informatischer Probleme können sein, wie und in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler
    • bereitgestellte Informatiksysteme und das Internet reflektiert zum Erschließen, zur Aufbereitung und Präsentation fachlicher Inhalte nutzen,
    • die schulische digitale Arbeitsumgebung, das Internet und bereitgestellte Entwicklungsumgebungen zur strukturierten Verwaltung von Daten, zur Organisation von Arbeitsabläufen und zum Verteilen und Zusammenführen von Arbeitsanteilen einsetzen,
    • didaktisch orientierte Entwicklungsumgebungen zur Demonstration, zum Entwurf, zur Implementierung und zum Test von Informatiksystemen anwenden,
    • mit didaktisch orientierten Entwicklungsumgebungen einfache Schnittstellen zur Kommunikation mit einem Informatiksystem entwickeln.
  5. Gesichtspunkte für die Beurteilung können sein: 
    • Qualität und Umfang der Dokumentation,
    • Passung der Planung zu Fähigkeiten der Teilnehmer und Umfang des Projektes,
    • Ausdauer, Sorgfalt und Ergebnisorientierung bei der Umsetzung.
  6. Die Aufgabenstellungen spiegeln die im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen wider. Ein Teil der Aufgaben sind dem reproduktiven Bereich entnommen, es sind aber zunehmend Aufgaben zu bearbeiten, bei denen es um Begründungen, Darstellung von Zusammenhängen, Interpretationen und kritische Reflexion geht.
    Bei der Bewertung von Beiträgen in schriftlicher Form spielen neben der fachlichen Richtigkeit folgende Aspekte eine Rolle:
    • der Grad der Vollständigkeit in der Bearbeitung und Darstellung,
    • die zweckmäßige, begründete Auswahl von Verfahrensweisen,
    • die sinnvolle Kommentierung von Verfahrensweisen und Ergebnissen,
    • der sinnvolle Umgang mit erkannten Fehlern,
    • die Reflexion der eigenen Arbeitsweise und -ergebnisse.

3. Vereinbarungen zur Bewertung

Die Leistungsbeurteilung ergibt sich aus den Richtlinien für das Fach Informatik in der Sekundarstufe I und der APO-S I. Grundlage der Leistungsbewertung in der Erprobungsstufe sind alle im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ erbrachten Leistungen. In Wahlpflichtbereich Informatik setzt sich die Note gleichwertig (im Sinne der APO-S I) aus dem Bereich „Sonstige Mitarbeit“ und „schriftliche Leistungen“ zusammen.

Für Kursarbeiten ist zu beachten, dass die Korrektur einer Kursarbeit sich an folgenden Richtgrößen orientiert:

Notesehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
Ab Prozent85705540200

4. Angaben zur Anzahl und zum zeitlichen Umfang von schriftlichen Überprüfungen

4.1 Erprobungsstufe

In der Erprobungsstufe wird pro Halbjahr wenigstens eine schriftliche Überprüfung geschrieben, die einen Zeitumfang von 20 Minuten nicht überschreitet. Die schriftliche Leistungsüberprüfung kann eine Projektarbeit mit schriftlichen Anteilen ersetzt werden.

Schriftliche Überprüfungen werden mindestens eine Woche im Voraus angekündigt.

4.2 Wahlpflichtbereich

Im Wahlpflichtbereich Informatik werden zwei Kursarbeiten pro Halbjahr geschrieben, die einen zeitlichen Umfang von 45 bis 90 Minuten nicht überschreiten. (Im kombinierten Fach der Klasse 9 bezieht sich dies nur auf das Halbjahr, in dem Informatik unterrichtet wird.) Eine Kursarbeit kann dabei auch als alternatives Prüfungsformat angelegt werden, sofern individuelle, schriftliche Anteile enthalten sind.

Im Wahlpflichtbereich kann eine schriftliche Arbeit pro Jahr durch die individuelle Beurteilung einer umfangreichen Projektarbeit mit schriftlichen Anteilen ersetzt werden.

5. Möglichkeiten zur Förderung und Honorierung besonderer Leistungen

Durch die Teilnahme an Förder-/Forderprogrammen mit Fachbezug können besondere Leistungen im Fach Informatik erbracht werden. Dazu gehören unter anderem

  • die Wettbewerbe des BwInf[1] (Informatik Biber, Jugendwettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Informatik …),
  • Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen (z. B. dem Pit Hackathon oder Jugend Forscht),
  • jahrgangsstufen- und fächerübergreifende Arbeitsgemeinschaften mit Informatik-Schwerpunkt.

B. Sekundarstufe II

Das Leistungs- und Leistungsbewertungskonzept für den Informatikunterricht der Sekundarstufe II entspricht den Grundsätzen aus

Rechtliche Grundlagen sind das Schulgesetz NRW und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe II (APO-GOSt).

1. Leistungsbewertung

Im Fach Informatik bringen Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II ihre Leistungen in folgender Weise ein:

  1. In schriftlicher Form durch Klausuren, kurze Übungen (Tests), Facharbeiten und angemessene Führung eines Heftes oder Lerntagebuchs.
  2. Durch Sonstige Mitarbeit
    • in Form von individuellen mündlichen Beiträgen wie mündliche Mitarbeit im Unterricht, Präsentationen nach Einzel- oder Gruppenarbeitsphasen, Referaten, Vortragen von Hausaufgaben und Projektergebnissen,
    • in Form selbstständigen Arbeitens als Einzelarbeit z. B. in Lernzirkeln, Wochenplanarbeit und Freiarbeit,
    • in Form kooperativen Arbeitens als Partnerarbeit, Partnerinterview und Gruppenarbeit,
    • durch den sachgerechten und reflektierten Einsatz analoger und digitaler Werkzeuge zur Lösung informatischer Aufgabenstellungen,
    • durch die zielgerichtete Planung, Modellierung und Umsetzung informatischer Projekte.

2. Beurteilungskriterien für die einzelnen Formen der Leistungserbringung

Bewertet werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit, sowie die sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung, die fachsprachliche Korrektheit und eine angemessene Ausdrucksweise. Bei Gruppenarbeiten wird die individuelle Schülerleistung bewertet.

a)   Schriftliche Arbeiten (Klausuren)

Im Verlauf der Oberstufe werden die Aufgaben umfangreicher und komplexer. Die Anforderungen nähern sich allmählich denen der schriftlichen Abiturprüfung.

Die Aufgabenstellungen spiegeln die im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen wider. Ein Teil der Aufgaben ist dem reproduktiven Bereich entnommen. Es werden in stärkerem Maße auch verbale Leistungen eingefordert: Erläuterungen der Vorgehensweise, Beschreibungen von Lösungswegen, kritische Bewertung von Ergebnissen, Darstellung von Orientierungswissen. 

Bei der Bewertung der Klausuren spielen neben der fachlichen Richtigkeit folgende Aspekte eine Rolle:

  • der Grad der Vollständigkeit in der Bearbeitung und Darstellung,
  • die zweckmäßige, begründete Auswahl von Verfahrensweisen,
  • die sinnvolle Einordnung und Kommentierung von Verfahrensweisen und Ergebnissen,
  • der sinnvolle Umgang mit erkannten Fehlern, die nicht mehr korrigiert werden konnten.

In der Qualifikationsphase kann eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden. In der Regel muss eine Facharbeit im Fach Informatik einen praktischen Anteil mit Modellierung und Implementierung enthalten. Nach Absprache sind aber auch rein theoretische Arbeiten zulässig. Die Rahmenbedingungen zu Umfang und Bewertungskriterien sind den Prüflingen vor Antritt der Facharbeit mitzuteilen.

Facharbeiten werden in einem Gutachten begründet. Für die Beurteilung sind fachliche und überfachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Übersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit,
  • themengerechte Gliederung,
  • Schlüssigkeit in der Gedankenführung,
  • richtige Gewichtung einzelner Aspekte,
  • Eigenständigkeit,
  • Gründlichkeit in der Materialsammlung,
  • Reichhaltigkeit der benutzten Quellen,
  • kritischer Umgang mit Sekundärliteratur,
  • äußerer Gesamteindruck,
  • sprachliche und formale Korrektheit,
  • Objektivität der Darstellung.
b)   Sonstige Mitarbeit

Gesichtspunkte für individuelle mündliche Beiträge können sein, wie und in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler

  • Beiträge zur Arbeit leisten,
  • Beiträge anderer aufnehmen und weiterentwickeln,
  • das aktuelle Unterrichtsgeschehen begründet hinterfragen,
  • sich in die Denkweisen anderer einfinden.

Bei der selbstständigen Arbeit kann bewertet werden, inwieweit eine Schülerin bzw. ein Schüler in der Lage ist,

  • das eigene Lernen zielbewusst zu planen und zu steuern,
  • den eigenen Lernerfolg zu überprüfen,
  • daraus Rückschlüsse zu ziehen für das weitere Lernen.

Gesichtspunkte des kooperativen Arbeitens können sein, wie und in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler

  • Beiträge zur Arbeit leisten,
  • Aufgaben wie Gesprächsleitung, Protokollführung, Berichterstattung übernehmen,
  • ihre Gruppenarbeit organisieren und durchführen,
  • ihre Arbeitsschritte überprüfen, diskutieren und dokumentieren.

Aspekte des sachgerechten Einsatzes von Werkzeugen können sein, ob die Schülerinnen und Schüler

  • bereitgestellte Informatiksysteme problemlösungsorientiert und kollaborativ einsetzen,
  • das Internet zur Beschaffung und Erschließung von Informationen nutzen,
  • die schulische digitale Arbeitsumgebung, das Internet und bereitgestellte Entwicklungsumgebungen zur strukturierten Verwaltung von Daten, zur Organisation von Arbeitsabläufen und zum Verteilen und Zusammenführen von Arbeitsanteilen einsetzen,
  • didaktisch orientierte Entwicklungsumgebungen zur Demonstration, zum Entwurf, zur Implementierung und zum Test von Informatiksystemen anwenden,
  • mit didaktisch orientierten Entwicklungsumgebungen einfache Schnittstellen zur Kommunikation mit einem Informatiksystem entwickeln

Gesichtspunkte für die Beurteilung von Projekten können sein: 

  • Qualität und Umfang der Dokumentation,
  • Passung der Planung zu Fähigkeiten der Teilnehmer und Umfang des Projektes,
  • Ausdauer, Sorgfalt und Ergebnisorientierung bei der Umsetzung.

3. Vereinbarungen zur Bewertung

Falls das Fach Informatik schriftlich gewählt wurde, setzt sich die Kursabschlussnote gleichwertig (im Sinne der APO-GOSt) aus den beiden Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten (Klausuren)“ und „Sonstige Mitarbeit“ zusammen. Bei einer mündlichen Wahl des Fachs ist die Note aus dem Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote.

Bewertet werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit sowie die sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung. Die Korrektur orientiert sich an den Vorgaben der Kernlehrpläne.

Die Notengebung orientiert sich an den Vorgaben zur Abiturprüfung:

NoteNotenpunkteab Prozent
sehr gut plus15 Punkte95
sehr gut14 Punkte90
sehr gut minus13 Punkte85
gut plus12 Punkte80
gut11 Punkte75
gut minus10 Punkte70
befriedigend plus9 Punkte65
befriedigend8 Punkte60
befriedigend minus7 Punkte55
ausreichend plus6 Punkte50
ausreichend5 Punkte45
ausreichend minus4 Punkte40
mangelhaft plus3 Punkte33
mangelhaft2 Punkte27
mangelhaft minus1 Punkte20
ungenügend0 Punkte0

4. Angaben zur Anzahl und zum zeitlichen Umfang von Klausuren, eventueller mündlicher Prüfungen und anderer Leistungsüberprüfung

In der Einführungsphase wird im ersten Halbjahr eine, ab dann werden je Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. Die erste Klausur im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase 1 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden.

JahrgangsstufeAnzahl der Arbeiten pro Halbjahr(1.HJ. / 2.HJ.)Dauer der Arbeiten in Minuten(1.HJ. / 2.HJ.)
Einführungsphase1 / 290 / 90
Qualifikationsphase 1 (GK)2 / 2135 / 135
Qualifikationsphase 1 (LK)2 / 2180 / 180
Qualifikationsphase 2 (GK)2 / 1180 / 225
Qualifikationsphase 2 (LK)2 / 1225 / 270

5. Möglichkeiten zur Förderung und Honorierung besonderer Leistungen

Durch die Teilnahme an Förder-/Forderprogrammen mit Fachbezug können besondere Leistungen im Fach Informatik erbracht werden. Dazu gehören unter anderem

  • die Wettbewerbe des BwInf (Informatik Biber, Jugendwettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Informatik …),
  • Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen (z. B. dem Pit Hackathon oder Jugend Forscht),
  • jahrgangsstufen- und fächerübergreifende Arbeitsgemeinschaften mit Informatik-Schwerpunkt.