Bücher im Eigenanteil der Eltern

Nach dem Schulgesetz wird der Anteil der Schulbücher, der von der Stadt Bielefeld als Schulträger zur Verfügung zu stellen ist, grundsätzlich an die Schüler/-innen ausgeliehen. Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/-innen sind verpflichtet, in Höhe eines festgesetzten Eigenanteils Lernmittel auf eigene Kosten zur beschaffen. Zusätzlich sind von Ihnen Arbeitshefte (Verbrauchsmaterialien) anzuschaffen, weil sie durch Eintragungen nicht wiederzuverwenden sind und somit nicht unter die Lernmittelfreiheit fallen.

Befreiung vom Eigenanteil der Eltern:

Nur Leistungsempfänger*innen nach dem SGB-XII sind vom Eigenanteil befreit. Die Schulbücher werden unter Wahrung des Datenschutzes von der Schule bereitgestellt. Hierfür ist im Schulbüro ein Antrag zu stellen und als Nachweis eine Kopie des aktuellen SGB-XII Bescheides mitzubringen. Eine Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.

Empfangsberechtigte von Leistungen nach Bildung und Teilhabe sowie Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach SGB-VIII wenden sich an die für Sie zuständige Stelle im Amt für soziale Leistungen bzw. im Jugendamt, um einen Zuschuss zu erhalten, der u.a. zur Deckung der Eigenanteile für Schulbücher vorgesehen ist.

Informationen zu Beihilfe für Schulbücher und Arbeitshefte für Bezieher von Arbeitslosengeld II

Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass im Schuljahr 2023-2024 die nachstehenden genannten Schulbücher selbst anzuschaffen sind:

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