Informationen für Eltern

An alle Erziehungsberechtigen der Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrgangs

Sehr geehrte Eltern,

im kommenden Schuljahr steht ein im Deutsch- und Politikunterricht vorbereitetes zweiwöchiges Betriebspraktikum für Ihr Kind auf dem Programm. Unsere Schule führt das Praktikum vom 11.02. bis 22.02.2019 für die Schüler und Schülerinnen des kommenden 9. Jahrgangs durch. In dieser Zeit besucht Ihr Kind einen Praktikumsbetrieb seiner Wahl, der grundsätzlich die Möglichkeit besitzt, dass dort ausgebildet wird. Es ist ratsam, sich ab sofort um einen Platz zu bemühen, da viele Schülerinnen und Schüler in Bielefeld ein Praktikum absolvieren werden und nicht alle Betriebe ständig für Praktikanten offen stehen.

Zur organisatorischen Abwicklung des Betriebspraktikums möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen geben:

 

  1. Ziele des Betriebspraktikums

Die Zielsetzung des Betriebspraktikums ergibt sich aus dem Erziehungs- und Bildungsauftrag unserer Schule. Ihr Kind soll an die Wirtschafts- und Arbeitswelt herangeführt werden, damit es seine Erfahrungen vor Ort erweitert und eine Unterstützung bei der Berufswahl erlangt. Somit dient das Praktikum der Ergänzung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Einsichten. Durch eigenes Arbeiten und Mitarbeiten, Erleben und gezieltes Beobachten sowie durch Kommunikation im Betrieb sollen die Schülerinnen und Schüler nach den drei eintägigen Berufsfelderkundungen zum ersten Mal über einen längeren Zeitraum erfahren, was es heißt, beruflich tätig zu sein.

Ihr Kind soll am Arbeitsplatz Anforderungen einzelner Berufe im Rahmen des betreffenden Berufsfeldes kennenlernen und seine Vorstellungen und Voraussetzungen hinsichtlich der eigenen Berufswahl an der Wirklichkeit überprüfen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen werden später in der Klasse reflektiert. Jedoch stellt das Betriebspraktikum keine berufliche Eignungsfeststellung und auch keine Stellenvermittlung dar, primär dient das Praktikum dem Erfahren der Arbeitswirklichkeit.

 

  1. Teilnahmepflicht

Die Teilnahme am Betriebspraktikum ist verpflichtend! Sollten jedoch durch das Verhalten einer Schülerin/ eines Schülers Sicherheit und Ordnung gefährdet sein, behält sich die Schule vor, diese Schülerinnen und Schüler vom Betriebspraktikum auszuschließen.

 

  1. Versicherungsschutz

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Maßnahme, deshalb gilt der Versicherungsschutz entsprechend, d.h. es besteht ein Unfallversicherungsschutz nach Bundesgesetz (§2 Abs.1 Nr.8 b SGB VII), nicht jedoch ein Haft-pflichtversicherungsschutz.

 

  1. Termine und Organisatorisches
  • Gesundheitszeugnisse: Für manche Stellen werden Gesundheitszeugnisse eingefordert. Wer eines benötigt, spricht bitte zeitnah Frau Krause an.
  • Fahrtkosten: Generell besitzen die Schulwegtickets auch während des Praktikums ihre Gültigkeit. Falls der Praktikumsbetrieb außerhalb des gültigen Bereichs liegt, muss vor Praktikumsbeginn im Sekretariat eine Verlängerung beantragt werden. Besitzt ihr Kind kein Schulwegticket und der Praktikumsbetrieb liegt weiter als 3,5 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, ist für die Fahrt zum Praktikum und zurück immer das günstigste Ticket zu erwerben. Alle Fahrtkostenbelege müssen gesammelt werden. Innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Praktikums wird ein „Antrag zur Erstattung von Fahrtkosten“, erhältlich im Schulsekretariat, ausgefüllt und zurück gegeben.
  • Spätestens am letzten Schultag vor den Herbstferien, am Freitag, den 12.10.2018, gibt Ihr Kind den vollständig und leserlich ausgefüllten Praktikumsvertrag bei Frau Krause ab.
  • Etwa einen Monat vor dem Praktikum erfährt Ihr Kind, welche Lehrkraft es während des Praktikums betreuen wird. Diese wird ihr Kind einmal im Praktikumsbetrieb besuchen und ist zuständig, wenn Probleme auftauchen. Dazu ist es notwendig, dass Ihr Kind den Betreuungslehrer / die Betreuungslehrerin anspricht und mit ihm / ihr die Kontaktdaten tauscht.
  • Im Anschluss an das Praktikum hat ihr Kind drei Wochen Zeit, einen Praktikumsbericht anzufertigen. Dieser muss spätestens am Montag, den 18.03.2019 bei Frau Krause oder im Sekretariat abgegeben werden.

 

  1. Gesetzliche Rahmenvorgaben

Bei der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums hält sich das Helmholtz-Gymnasium an die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Bestimmungen lauten im Einzelnen:

  • die Wochenarbeitszeit ist auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche begrenzt.
  • Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ 8).
  • Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Ruhepause zu.
  • Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.

Alle weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen werden im Politikunterricht der Klasse 9 kurz vor dem Praktikumsbeginn besprochen.

Schon jetzt wünsche wir Ihrem Kind viel Erfolg bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz!

Kerstin Krause

(Mittelstufenkoordinatorin)