Auslandsaufenthalt

Erfahrungsberichte

Erfahrungsbericht einer Schülerin (Frankreich)

Erfahrungsbericht  einer Schülerin (USA, August 2020)

Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II

Wir beraten Schülerinnen und Schüler, die in der Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe oder im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1) einen Auslandsaufenthalt planen und durchführen wollen.

Warum? – Vorteile eines Auslandsaufenthalts

Der sprichwörtliche „Blick über den Tellerrand“ bringt viele Vorteile mit sich. Ein Auslandsaufenthalt verbessert die Sprachkenntnisse und motiviert für die Arbeit im neuen Schuljahr. Durch die Auseinandersetzung mit einer fremden Kultur werden Selbständigkeit und Flexibilität gefördert und die Persönlichkeit gestärkt.

Die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts ist daher besonders attraktiv für Schülerinnen und Schüler, die kontaktfreudig und aufgeschlossen für neue Erfahrungen sind und Interesse an der Kultur des Landes und der Fremdsprache haben.

Was muss ich tun?

Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler für maximal 1 Jahr beurlauben. Dazu ist ein formloser Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten erforderlich.

Für einen Auslandsaufenthalt im ersten Schulhalbjahr muss der Antrag bis Ende Mai bei der Schulleitung eingegangen sein, für einen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr muss der Antrag zwei Wochen vor den Sommerferien eingereicht werden.

Als Anlagen sind eine Kopie des Halbjahreszeugnisses und Angaben zur Dauer des Aufenthalts und zur Adresse der ausländischen Schule beizufügen. Eine Bestätigung über die Teilnahme am Unterricht an der ausländischen Schule kann nachgereicht werden.

Wir empfehlen darüber hinaus, ein Beratungsgespräch über die schulische Laufbahn mit Frau Krause als Mittelstufenkoordinatorin oder Herrn Paarmann als Oberstufenkoordinator zu führen.

 

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandaufenthalt?

Möglichkeiten für einen einjährigen Auslandsaufenthalt:

Alternative 1:

1 Jahr nach der 9. Klasse (Ende SI); nur für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler (VV 4.21 zu § 4 APO-GOSt); Einstieg nach Rückkehr in die Q1 (1. Jahr der Qualifikationsphase); Achtung: Der mittlere Schulabschluss wird erst nach erfolgreichem Durchlaufen der  Q1 zuerkannt. Das Latinum kann durch eine zusätzliche Prüfung oder durch erfolgreiche Teilnahme am Lateinunterricht in Q1 erworben werden.

Alternative 2:

1 Jahr nach der 9. Klasse (Ende SI); Einstieg nach Rückkehr in die EF (Einführungsphase der Oberstufe) – die Beurlaubung wird nicht auf die Verweildauer in Sek. II angerechnet

Alternative 3:

1 Jahr nach der EF; Einstieg nach Rückkehr in die Q1– die Beurlaubung wird nicht auf die Verweildauer in Sek. II angerechnet

 

Möglichkeiten für einen halbjährigen Auslandsaufenthalt:

Bei halbjährigen Auslandsaufenthalten wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.

Alternative 4:

  1. Halbjahr EF (Einführungsphase der Oberstufe): Mittlerer Schulabschluss am Ende der EF

Alternative 5:

  1. Halbjahr EF: Es gelten die gleichen Bedingungen wie für den einjährigen Aufenthalt: Erwerb des mittleren Schulabschlusse / ggf. des Latinums nach erfolgreichem Durchgang durch das 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1).

In jedem Fall muss versäumter Unterrichtsstoff eigenständig nachgeholt werden. Ausländische Bildungsnachweise und Abschlüsse können nicht anerkannt werden.

  Merkblatt des Ministeriums zum Auslandaufenthalt

 

Organisation

Selbst organisierte individuelle Auslandsaufenthalte

Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant und selbst einen Platz im Ausland sucht, sollte die Angebote der unterschiedlichen Anbieter sorgfältig prüfen und sich umfassend vorab informieren. Es ist im Einzelfall zu empfehlen, Kontakt mit Stellen des Verbraucherschutzes aufzunehmen. Informationen hierzu bieten die Aktion Bildungsinformation e.V. in Stuttgart (ABI) oder für die USA das Council on Standards for International Educational Travel (CSIET).

Hilfreich sind auch die Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite des Bildungsportals unter der Rubrik „Internationales“ können gezielt Informationen zu spezifischen Einzelfragen abgerufen werden, etwa zur Dauer des Aufenthaltes, Fördermöglichkeiten oder Organisationen und Anbietern.

Neben der Wahl eines Anbieters ist es bei der Organisation eines individuellen Auslandsaufenthaltes unbedingt erforderlich, mit der Schule Rücksprache zu halten. Ein Beratungstermin im Oberstufenzimmer ist unerlässlich. Informations- und Werbematerial der einzelnen Anbieter ist z.T. auch über Frau Dr. Puissant erhältlich.

Landesprogramme NRW

Über das Bundesland Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, sich für einen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit zu bewerben. Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt die Landesprogramme in landesweiter Zuständigkeit. Alle Informationen gibt es hier. Diese Programme richten sich an Schülerinnen und Schüler die zum Zeitpunkt des Austausches zwischen 15 und 17 Jahre alt sind. Es gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen. Daher ist es sinnvoll, mindestens 1,5 Jahre im Voraus zu planen. (mehr …)